10. Oktober 2004
Wenn der Gebührenbescheid ins Haus kommt ...
Ihr Grundstück wurde vor kurzem an das zentrale Abwassernetz angeschlossen. Jetzt haben Sie den Bescheid des WAV Panke-Finow über die Anschlussgebühren und vermutlich auch über die Kosten für den Hausanschluss erhalten. Wenn Sie Zweifel an der Korrektheit der Bescheide haben legen Sie Widerspruch ein! Das kostet nichts und Sie gewinnen Zeit, um die nächsten Schritte zu planen.
Wir haben die einzelnen Schritte des Widerspruchsverfahrens aufgelistet zusammen mit Hinweisen, was dabei zu beachten ist.
Vorgang |
Bemerkungen |
|
|---|---|---|
| 1 | Erhalt des Gebührenbescheids vom WAV Panke-Finow | Der Gebührenbescheid ist ein Original. |
| 2 | Widerspruch gegen den Gebührenbescheid innerhalb von 4 Wochen einlegen. Wasser- und Abwasserverband Panke/Finow Musterwiderspruch als rtf-Datei (Word kompatibel) oder pdf-Datei |
Ein Exemplar dem WAV übergeben / übersenden. Lassen Sie sich bei persönlicher Abgabe beim WAV in Bernau den Eingang des Widerspruchs bestätigen oder schicken Sie den Widerspruch per Post als Einschreiben. Legen Sie ein Exemplar des Widerspruchs mit der Eingangsbestätigung des WAV bzw. der Einlieferungsbestätigung der Post zu Ihren Unterlagen. |
| 3 | Erhalt des Widerspruchsbescheids vom WAV
Dies ist die Ablehnung Ihres Widerspruchs. |
Der Widerspruchsbescheid ist ein Original. |
| 4 | Klageschrift an das
Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Widerspruchsbescheids einreichen. |
Klageschrift in 3-facher Kopie, dazu je eine Kopie von Gebührenbescheid [1], Widerspruch [2], Widerspruchsbescheid [3]. Lassen Sie sich bei persönlicher Abgabe beim Gericht in Frankfurt/Oder den Eingang der Klageschrift bestätigen. Bei Sendung mit der Post warten Sie die Eingangsbestätigung des Gerichts ab. Legen Sie ein Exemplar der Klageschrift zusammen mit der Eingangsbestätigung zu Ihren Unterlagen. |
allgemeine bemerkungen
- Geben Sie niemals Originale aus der Hand, sondern lediglich Kopien. Behalten Sie stets ein Exemplar Ihrer Schreiben bei Ihren Unterlagen.
- Achten Sie bei der Herstellung von Kopien auf exakte Übereinstimmung von Original und Kopie. Das erreicht man mittels Fotokopierer. Bei handschriftlichen Kopien können Abschreibfehler entstehen, dadurch kann der Prozess verloren werden.
- Für den fristgerechten Eingang von Widerspruch und Klageschrift reicht es aus, wenn Sie das Schreiben ohne Begründung abschicken. Schreiben Sie: „Begründung wird nachgereicht.”
- Widerspruch und Klageschrift können Sie selber einreichen, Sie brauchen dazu keinen Anwalt. Wenn Sie eine Rechtsanwalt beauftragen, benötigt dieser je eine Kopie von Gebührenbescheid [1], Widerspruch [2], Widerspruchsbescheid [3], der Klageschrift [4] und der Eingangsbestätigung des Gerichts.
