10. Oktober 2004

Wenn der Gebührenbescheid ins Haus kommt ...

Ihr Grundstück wurde vor kurzem an das zentrale Abwassernetz angeschlossen. Jetzt haben Sie den Bescheid des WAV Panke-Finow über die Anschlussgebühren und vermutlich auch über die Kosten für den Hausanschluss erhalten. Wenn Sie Zweifel an der Korrektheit der Bescheide haben – legen Sie Widerspruch ein! Das kostet nichts und Sie gewinnen Zeit, um die nächsten Schritte zu planen.

Wir haben die einzelnen Schritte des Widerspruchsverfahrens aufgelistet zusammen mit Hinweisen, was dabei zu beachten ist.

Vorgang

Bemerkungen

1 Erhalt des Gebührenbescheids vom WAV Panke-Finow Der Gebührenbescheid ist ein Original.
2 Widerspruch gegen den Gebührenbescheid
innerhalb von 4 Wochen einlegen.

Wasser- und Abwasserverband Panke/Finow
Schönfelder Weg 31
16321 Bernau

Musterwiderspruch als rtf-Datei (Word kompatibel) oder pdf-Datei

Ein Exemplar dem WAV übergeben / übersenden.
Lassen Sie sich bei persönlicher Abgabe beim WAV in Bernau den Eingang des Widerspruchs bestätigen oder schicken Sie den Widerspruch per Post als Einschreiben.
Legen Sie ein Exemplar des Widerspruchs mit der Eingangsbestätigung des WAV bzw. der Einlieferungsbestätigung der Post zu Ihren Unterlagen.
3 Erhalt des Widerspruchsbescheids vom WAV

Dies ist die Ablehnung Ihres Widerspruchs.

Der Widerspruchsbescheid ist ein Original.
4 Klageschrift an das

Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder
Logenstr. 6
15230 Frankfurt/Oder

innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Widerspruchsbescheids einreichen.

Klageschrift in 3-facher Kopie, dazu je eine Kopie von Gebührenbescheid [1], Widerspruch [2], Widerspruchsbescheid [3].
Lassen Sie sich bei persönlicher Abgabe beim Gericht in Frankfurt/Oder den Eingang der Klageschrift bestätigen.
Bei Sendung mit der Post warten Sie die Eingangsbestätigung des Gerichts ab.
Legen Sie ein Exemplar der Klageschrift zusammen mit der Eingangsbestätigung zu Ihren Unterlagen.

allgemeine bemerkungen

posted by lena