11. Januar 2005
Bürgerinitiative Abwasseranschluss Biesenthal
Im April 2003 stellte der Wasser- und Abwasserverband Panke/Finow (WAV) auf einer Bürgerinformationsveranstaltung seine Planung für die Abwassererschließung der Bahnhofstraße und umliegender Straßen vor. Dank hartnäckiger Nachfragen einiger gut informierter Biesenthaler kamen dabei zwei Besonderheiten der Planung und der Kostenberechnung ans Licht.
tiefenbegrenzung
Bis zum Jahr 2002 wurde zur Berechnung der Anschlussgebühren die Grundstücksfläche nur bis zu einer Tiefe von 40 Metern veranlagt. Nach Aufhebung dieser sogenannten Tiefenbegrenzung durch das Oberverwaltungsgericht Frankfurt/O. soll jetzt die gesamte Fläche des Grundstücks veranlagt werden. Dies bedeutet bei der durchschnittlichen Größe der betroffenen Grundstücke in Biesenthal etwa eine Verdoppelung der in die Anschlussgebühren einbezogenen Flächen. Trotzdem verlangt der WAV weiterhin denselben Gebührensatz pro Quadratmeter Grundstücksfläche und erzielt aus den Anschlussgebühren also doppelt so hohe Einnahmen wie in früheren Bauabschnitten. Der WAV muss als kommunaler Zweckverband kostendeckend wirtschaften, darf also keine Gewinne machen. Ein Widerspruch?
druckentwässerung
Für einige Grundstücke wurde eine Druckentwässerung vorgesehen, deren Kosten vollständig von den Grundstückseignern getragen werden sollen. Dabei unterscheiden sich die betroffenen Grundstücke weder durch ihre Höhenlage noch durch sonstige Besonderheiten von den anderen Grundstücken des aktuellen Bauabschnitts. Der Grund: Um die Kosten für den gesamten Bauabschnitt möglichst gering zu halten, wurden die Abwasserleitungen insgesamt weniger tief verlegt; für einige Grundstücke reicht dann aber das Gefälle nicht mehr aus deshalb sollen dort Druckpumpen eingesetzt werden. Die finanzielle Belastung der Anschlussnehmer betrifft nicht nur die Anschaffungskosten von etwa 3900 €, sondern auch Betrieb, Wartung, Reparatur und Erneuerung der Druckpumpen. Geringere Gesamtkosten durch individuelle Mehrbelastung einiger?
Etliche der betroffenen Grundstückseigner wollten diese Ungleichbehandlung nicht nur empört zur Kenntnis nehmen, wir wollten versuchen, etwas dagegen zu unternehmen. Wir begannen zu recherchieren, mit Verantwortlichen zu reden und Briefe zu schreiben.
Unsere Versuche, mit dem WAV ins Gespräch zu kommen, wurden von diesem mit dem Hinweis, unsere Kritik sei unbegründet, ignoriert.
Die Stadtverordnetenversammlung von Biesenthal und der Amtsdirektor unternahmen einen Versuch, den WAV zu einer Änderung der Beitragsberechnung zu bewegen, dies wurde jedoch vom Vorstand des WAV abgelehnt. Die StVV beschloss, eine Änderung der Entwässerungssatzung des WAV zu beantragen, um die Ungleichbehandlung der Druckleitungs-Anschlussnehmer zu beenden. Nach vielen Beratungen wurde die Satzungsänderung schließlich am 1.11.05 vom WAV abgelehnt (s. Druckentwässerung - Privatsache?).
Der WAV beschloss im Juli 04 eine neue Gebührensatzung. Der Anschlussbeitrag bleibt trotz Aufhebung der Tiefenbegrenzung wie in den Vorjahren konstant bei 2,86 € pro qm. Eine Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur der Kalkulation kann nur in einem Prozess erfolgen.
Viele Grundstückseigner haben Widerspruch gegen die mittlerweile eingegangenen Gebührenbescheide eingelegt und stehen diesbezüglich in juristischer Auseinandersetzung mit dem WAV. Unsere monatlichen Informationstreffen finden nicht mehr statt, für Auskünfte stehe ich aber weiterhin zur Verfügung.
Lena Bonsiepen
journal@bonsiepen.net
Links
Wasser und Abwasserverband Panke-Finow (WAV)
Hier finden Sie u.a. die aktuellen Satzungen.
Bürgerbewegung Kommunalabgaben Barnim
Ein Verein, der die Interessen der Abgabepflichtigen vertritt, und v.a. in Eberswalde sehr erfolgreich wirkt.
