2. November 2005
Druckentwässerung Privatsache?
Der Wasser- und Abwasserverband Panke/Finow (WAV) kann bei der Planung des Abwassernetzes für einzelne Grundstücke eine Druckentwässerung statt einer Freigefälleleitung vorsehen, sofern dies aus „technischen oder wirtschaftlichen Gründen“ angebracht ist. Druckpumpen werden häufig dann eingesetzt, wenn Grundstücke, die weit außerhalb des Siedlungsverbands liegen, angeschlossen werden sollen. Ein anderer Grund ist die Reduktion der Gesamtkosten des Abwassernetzes: Wenn einige Grundstücke per Druckentwässerung angeschlossen werden, müssen die Abwasserleitungen insgesamt weniger tief verlegt werden.
Unabhängig davon, welcher der Gründe für den Einsatz von Druckpumpen zum Tragen kommt, muss laut geltender Satzung der Grundstückseigentümer die Mehrkosten für die Druckentwässerung privat tragen, und die sind erheblich. Die Einrichtung des Hausanschlusses mit Druckpumpe kostet ca. 3900 € zum Vergleich: bei einer Freigefälleleitung fallen für den Hausanschluss nur ca. 1500 € an dazu kommen bei der Druckentwässerung jährliche Wartungskosten in Höhe von 100 € und die notwendigen Ersatzinvestitionen, die etwa alle 7 Jahre anfallen.
Die Biesenthaler Stadtverordneten haben eine Satzungsänderung beantragt, die diese erhebliche Ungleichbehandlung der Anschlussnehmer beenden sollte. Beschlossen werden muss eine Satzungsänderung allerdings von der Verbandsversammlung des WAV Panke/Finow, in der Biesenthal nur 10% der Stimmen hat.
Bei der Sitzung des WAV am 1.11.05 stand diese Satzungsänderung zur Abstimmung. Im Vorfeld war berichtet worden, dass die Bernauer Vertreter im WAV der Satzungsänderung nicht zustimmen würden. Begründung: die Satzungsänderung würde zu anderer Ungleichbehandlung führen, da es dann Anschlussnehmer vor und nach der Satzungsänderung gebe (moz vom 14.9.05). In der Bürgerfragestunde fragte ich die Bernauer Vertreter, warum sie die Satzungsänderung ablehnen. Eine Ungleichbehandlung gebe es zwangsläufig bei jeder Satzungsänderung, die den Verband doch nicht von solchen Beschlüssen abhalten könne. Herr Rebs aus Bernau antwortete, dass eine sehr komplexe Interessenslage abzuwägen sei. Der Anwalt des WAV habe ein Gutachten erstellt, welches zu dem ablehnenden Ergebnis komme, die Bernauer Stadtverordnetenversammlung sei diesem Gutachten gefolgt. Das Gutachten ist nicht öffentlich und kann deshalb hier nicht zitiert werden.
Das Ergebnis der Abstimmung fiel dann wie zu erwarten aus: Biesenthal und Rüdnitz stimmten für die Satzungsänderung, Bernau stimmte dagegen, Melchow und Panketal enthielten sich der Stimme. Aufgrund der Gewichtung der Stimmen entsprechend der Einwohnerzahlen ergibt sich rechnerisch ein Abstimmungsergebnis von 8:30:25, der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.
Mit anderen Worten: Druckentwässerung ist nach Ansicht des WAV Privatsache, auch wenn diese ausschließlich dazu dient, die Kosten für die Allgemeinheit zu senken.
Schon vorher stand der Wirtschaftsplan 2006 des WAV auf der Tagesordnung. Der Biesenthaler Vertreter im WAV, Heribert Rustige, hatte den Plan ausführlich geprüft und stellte die Wirtschaftlichkeitsberechnung eines der dort vorgesehenen Investitionsvorhaben in Frage. Im Bauabschnitt IV / Biesenthal Ost das betrifft die Straßen mit den „Vogelnamen“ sollen im nächsten Jahr Abwasserleitungen gebaut werden, die Grundstücke sollen alle mit Druckentwässerung erschlossen werden. Rustige stellte zwei alternative Planungsvarianten vor, die ebenfalls den Wirtschaftlichkeitskriterien des WAV genügen. Zum einen könne eine Freigefälleleitung ergänzt durch ein zentrales Pumpwerk gebaut werden. Zum anderen wäre auch eine Druckentwässerungslösung möglich, wenn jeweils zwei benachbarte Grundstücke an eine im öffentlichen Raum zu errichtende Druckpumpe angeschlossen würden. In beiden Fällen würden die Grundstückseigentümer von privat zu bezahlenden Mehrkosten für die Druckentwässerung entlastet.
Die Verbandsversammlung stimmte einem Sperrvermerk für dieses Investitionsvorhaben zu. Das bedeutet, dass zunächst Vergleichsberechnungen vorgelegt werden müssen, über die die Verbandsversammlung erneut beschließen muss, bevor die Auftragsvergabe und der Bau der Entwässerungsanlagen für diesen Bauabschnitt in Angriff genommen werden.
Den betroffenen Grundstückseigentümern ist zu empfehlen, sich so rechtzeitig wie möglich über die Planungen des WAV zu informieren und die Bürgerfragestunde der Sitzung, auf der über die Varianten beschlossen wird, wahrzunehmen. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich!
Lena Bonsiepen
journal@bonsiepen.net
